Rentenlexikon

Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ

Rentensplitting unter Ehegatten


Beim Rentensplitting werden Rentenanwartschaften geteilt. Ehegatten, deren Ehe entweder nach dem 31.12.2001 geschlossen wurde oder die nach dem 1.1.1962 geboren wurden und bei denen jeweils mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sind, können durch eine übereinstimmende Erklärung ein Rentensplitting erreichen. Zu Lebzeiten beider Ehegatten erhält dann jeder seine eigene - durch das Splitting veränderte - Versichertenrente. Die durch das Splitting übertragenen Rentenanteile verbleiben dem Überlebenden nach dem Tod des anderen Ehegatten und entfallen - anders als eine Witwen- oder Witwerrente - auch bei Wiederheirat nicht. Auch Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können bei Vorliegen der o. g. Voraussetzungen ein Rentensplitting durchführen.


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: Bitte nur per E-Mail
Steuerberater@steuerschroeder.de


Steuerberatung


Steuer-Newsletter

Erhalten Sie kostenlos aktuelle Steuertipps

Steuer-Newsletter Symbol Jetzt kostenlos anmelden.

Buchhaltungssoftware

Einfache & sichere Buchführung für Freiberufler, Kleinunternehmer, Selbstständige & GmbHs

Buchhaltung Excel Vorlage

Buchhaltung ganz einfach per Excel-Tabelle.

Rechnungswesen (PDF)

Kostenloser Download: Fachbuch Buchhaltung, Bilanzierung sowie Kosten- & Leistungsrechnung