Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Rentenbescheid
Wenn der Rentenversicherungsträger eine Leistung ablehnt oder bewilligt, muss er dies gegenüber der oder dem Berechtigten in Form eines anfechtbaren Bescheides tun. Beispiel hierfür ist der Rentenbescheid, der eine Rentenleistung entweder ganz oder teilweise bewilligt oder ablehnt. Der oder die Berechtigte kann gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
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