Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Regelaltersgrenze
Die Regelaltersgrenze ist die Altersgrenze, ab der eine Regelaltersrente bezogen werden kann. Bisher wurde die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren erreicht. Sie wird für die Jahrgänge 1947 und jünger ab 2012 von 65 auf 67 Jahre angehoben.
Siehe auch: Altersgrenze
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