Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Pflegeversicherung der Rentner
Die Soziale Pflegeversicherung folgt den Grundsätzen der gesetzlichen Krankenversicherung. Folglich sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner auch in der Sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Beiträge werden ab 1.4.2004 allein von den Rentnerinnen und Rentnern getragen.
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