Rentenlexikon

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Pensionsfonds


Der Pensionsfonds ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Er ist wie die Pensionskasse eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die gegen Zahlung von Beiträgen betriebliche Altersvorsorge für die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber durchführt. Auch eine Beteiligung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers an der Finanzierung der Beiträge ist dabei möglich. Das angesammelte Versorgungskapital kann relativ frei auf dem Kapitalmarkt investiert werden. Die Höhe der späteren Leistung hängt somit auch von der erzielten Kapitalrendite ab. Weil die Kapitalanlage bei Pensionsfonds im Vergleich zu Direktversicherungen und Pensionskassen wesentlich weniger reglementiert wird, besteht die Möglichkeit, höhere Renditen und damit höhere Versorgungsleistungen zu erzielen. Andererseits wird der Ausfall einer Versorgungsleistung bei Kapitalverlust ausgeschlossen, weil die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber zumindest dafür einstehen muss, dass im Versorgungsfall die Summe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung steht.

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BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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