Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Nominalwertzusage
Zusage des Anbieters bzw. der Anbieterin eines Altersvorsorgevertrages, dass zu Beginn der Auszahlungsphase des Vertrages mindestens ein Kapital in Höhe der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge (einschließlich Zulagen) für die Auszahlungsphase zur Verfügung steht.
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