Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Mindestbeitrag
Freiwillig Versicherte müssen Beiträge in einer Mindesthöhe zahlen. Diesem Mindestbeitrag liegt seit 2013 ein Entgelt in Höhe von 450 Euro zugrunde. Multipliziert mit dem seit Januar 2013 gültigen Beitragssatz von 18,9 Prozent, ergibt sich ein Mindestbeitrag in Höhe von monatlich 85,05 Euro. Dieser Wert gilt auch für die neuen Bundesländer.
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