Rentenlexikon

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Künstlersozialversicherung


Selbstständige Künstler und Publizisten sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie zahlen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den halben, einkommensabhängigen Beitrag. Die Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven stellt die Versicherungspflicht fest und zieht die Beitragsanteile ein.


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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
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(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

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