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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung


Bedürftigkeitsabhängige Leistung für über 65-Jährige und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab dem 18. Lebensjahr. Rechtsgrundlage ist seit dem 1.1.2005 das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Gegenüber Kindern und Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro findet kein Unterhaltsrückgriff statt, wenn ihre Angehörigen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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