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Rentenlexikon

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Glaubhaftmachung


Glaubhaftmachung ist ein Verfahren, um bei verloren gegangenen Nachweisen oder zur Anerkennung seinerzeit nicht erfasster Tatbestände rentenrechtliche Sachverhalte gegenüber dem Rentenversicherungsträger zu belegen. Ist das Vorliegen eines Sachverhaltes überwiegend wahrscheinlich, ist er glaubhaft gemacht. Glaubhaft gemachte Beitragszeiten werden wertmäßig um ein Sechstel gemindert.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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