Rentenlexikon
Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Erziehungsrente
Die Erziehungsrente ist eine Rente wegen Todes, die aus der eigenen Versicherung des Anspruchsberechtigten abgeleitet wird. Diese Leistung können Geschiedene nach dem Tod des regelmäßig unterhaltsverpflichteten früheren Ehegatten erhalten, wenn sie wegen der Erziehung eines oder mehrerer Kinder keine Berufstätigkeit ausüben können.
Die Erziehungsrente wird längstens bis zum Ende der Erziehung des Kindes, die bis zum 18. Lebensjahr des Kindes reicht, gewährt.