Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Eck- oder Standardrentner
Eine für Vergleichszwecke herangezogene Person, die 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, also 45 Entgeltpunkte erworben hat. Das Verhältnis der Rente dieser Vergleichsperson zum aktuellen Durchschnittseinkommen beziffert das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern).
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