Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Durchführungsweg
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sieht fünf Wege zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung vor:
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
- Pensionskasse
- Direktversicherung
- Pensionsfonds.
Zwischen diesen so genannten Durchführungswegen kann die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber frei wählen
Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.