Rentenlexikon

Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ

Direktzusage


Die Direktzusage (auch Pensions- oder unmittelbare Versorgungszusage) ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Beschäftigten oder dessen Angehörigen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen zu gewähren. Sie ist in Deutschland die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge. Träger der Versorgung ist das Unternehmen. Die Leistungen dazu werden aus betrieblichen Mitteln finanziert. Der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin kann an der Finanzierung beteiligt werden.


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: Bitte nur per E-Mail
Steuerberater@steuerschroeder.de


Steuerberatung


Steuer-Newsletter

Erhalten Sie kostenlos aktuelle Steuertipps

Steuer-Newsletter Symbol Jetzt kostenlos anmelden.

Buchhaltungssoftware

Einfache & sichere Buchführung für Freiberufler, Kleinunternehmer, Selbstständige & GmbHs

Buchhaltung Excel Vorlage

Buchhaltung ganz einfach per Excel-Tabelle.

Rechnungswesen (PDF)

Kostenloser Download: Fachbuch Buchhaltung, Bilanzierung sowie Kosten- & Leistungsrechnung