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Rentenlexikon

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Direktversicherung


Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist eine besondere Form der Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seine Angestellten abschließt. Bezugsberechtigt sind Beschäftigte oder ihre Hinterbliebenen. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer kann sich beteiligen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können in den Fällen, in denen eine Vereinbarung über die Durchführung des Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung nicht zustande kommt, den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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