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Rentenlexikon

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Bezugsgröße


Die Bezugsgröße ist ein zentraler Wert der gesamten Sozialversicherung. Hieraus werden andere Werte, die in den einzelnen Sozialversicherungszweigen bedeutsam sind, abgeleitet. Die Bezugsgröße wird aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung in den alten Bundesländern des vorvergangenen Jahres (für 2013 also aus 2011) ermittelt. Sie beträgt 2013 im Westen jährlich 32.340 Euro, monatlich 2.695 Euro. Die Bezugsgröße Ost wird in Anlehnung an das in den neuen Bundesländern noch niedrigere Einkommensniveau festgesetzt. Sie beträgt 2013 jährlich 27.300 Euro, monatlich 2.275 Euro.

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BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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