Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Befreiung von der Versicherungspflicht
Bestimmte Personen, die Mitglieder so genannter berufsständischer Versorgungswerke sind (z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten), können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Sie zahlen Beiträge zu ihrem Versorgungswerk und sind dort für den Rentenfall abgesichert.
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