Steuerberater Berlin: Steuerberatung, Steuererklärung & digitale Buchhaltung
Steuern rechtssicher erledigen, Gestaltungsmöglichkeiten nutzen und finanzielle Risiken vermeiden – persönlich in Berlin und digital deutschlandweit.
Sie suchen einen Steuerberater in Berlin, der nicht nur Steuererklärungen erstellt, sondern Ihre steuerliche Situation aktiv mitdenkt? Wir unterstützen Unternehmer, Freiberufler, Selbstständige, GmbHs, Kapitalgesellschaften, Vermieter und Privatpersonen bei allen wesentlichen steuerlichen Pflichten: von der Einkommensteuererklärung über Buchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschluss und EÜR bis zur strategischen Steuerberatung, Bescheidprüfung und Vertretung gegenüber dem Finanzamt.
Inhalt:
- Steuerberatung in Berlin & online
- Leistungen der Steuerkanzlei
- Beratung für Unternehmer, Freiberufler & Privatpersonen
- Steuerberater in Berlin: Standort & Gewerbesteuer
- Wann lohnt sich ein Steuerberater?
- Strategische Steuerberatung & Steuergestaltung
- Steuererklärung 2025/2026: Fristen, Ablauf & Unterlagen
- Digitale Buchhaltung & Jahresabschluss
- Steuerberaterkosten nach StBVV
- Steuerberater, Software oder Lohnsteuerhilfeverein?
- So läuft die Zusammenarbeit ab
- Häufige Fragen
Willkommen bei Steuerberater Michael Schröder in Berlin
Auf steuerschroeder.de finden Sie hilfreiche Steuertipps zum deutschen Steuerrecht, praktische Steuerrechner, Checklisten und Hinweise zur steuerlichen Gestaltung. Als Steuerkanzlei in Berlin verbinden wir klassische Steuerberatung mit digitalen Prozessen: Belege, Auswertungen, Rückfragen und Steuerunterlagen können effizient online übermittelt und bearbeitet werden.
Unser Anspruch ist eine steuerliche Betreuung, die über die reine Deklaration hinausgeht. Wir prüfen nicht nur, was in der Steuererklärung einzutragen ist, sondern auch, welche steuerlichen Wahlrechte, Freibeträge, Abschreibungen, Rücklagen, Verlustverrechnungen und Gestaltungen für Sie sinnvoll sein können.
Unser Beratungsansatz: rechtssicher, digital, vorausschauend und verständlich. Sie erhalten klare Empfehlungen statt bloßer Formularbearbeitung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Steuerberatung in Berlin und online: persönliche Beratung vor Ort oder digitale Zusammenarbeit mit sicherem Dokumentenaustausch.
- Klare Struktur: transparente Abläufe für Steuererklärungen, Buchhaltung, Jahresabschluss und Finanzamtskorrespondenz.
- Aktive Steuergestaltung: Prüfung von Rechtsform, Gewinnermittlung, Investitionen, Rückstellungen, Abschreibungen und Liquiditätswirkung.
- Vertretung gegenüber dem Finanzamt: Bescheidprüfung, Einspruch, Aussetzung der Vollziehung und Begleitung bei Betriebsprüfungen.
- Verlängerte Abgabefristen: Als beratene Mandanten profitieren Sie automatisch von den verlängerten Fristen nach § 149 Abs. 3 AO.
- Digitale Prozesse: effiziente Belegorganisation, GoBD-orientierte Buchhaltung und nachvollziehbare Auswertungen.
Leistungen: Steuerberatung, Steuererklärung, Buchhaltung & Jahresabschluss
Eine gute Steuerberatung beginnt nicht erst kurz vor Ablauf der Abgabefrist. Sie beginnt bei der richtigen Struktur, einer sauberen laufenden Buchhaltung und der frühzeitigen Planung steuerlicher Entscheidungen. Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
Steuerliche Kernleistungen
- Steuererklärungen: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Feststellungserklärungen.
- Finanzbuchhaltung: digitale Belegverarbeitung, Kontierung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und betriebswirtschaftliche Auswertungen.
- Lohnbuchhaltung: laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung, Meldungen zur Sozialversicherung und Lohnsteuer.
- Jahresabschluss: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, E-Bilanz, Anhang und steuerliche Überleitungsrechnung.
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung: EÜR für Freiberufler, Einzelunternehmer und kleinere Betriebe.
- Bescheidprüfung: Prüfung von Steuerbescheiden, Fristenkontrolle und Einspruchsempfehlung.
- Einspruch & Klage: außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung steuerlicher Rechtspositionen.
- Betriebsprüfung: Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Außenprüfungen.
Steuergestaltung und betriebswirtschaftliche Beratung
Neben den laufenden Pflichten beraten wir zu steuerlichen Entscheidungen mit langfristiger Wirkung. Dazu gehören insbesondere:
- Rechtsformwahl: Einzelunternehmen, GbR, GmbH, UG, Holdingstruktur.
- Investitionsplanung: Abschreibungen, Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibungen, Leasing etc.
- Gewinnverlagerung und Liquidität: Rückstellungen, Rechnungsabgrenzung, Forderungsbewertung und Vorauszahlungsanpassung.
- Gesellschafter-Geschäftsführer: Gehalt, Tantieme, Pensionszusage, vGA-Risiken und Verträge mit der GmbH.
- Immobilien und Vermögen: Vermietung, private Veräußerungsgeschäfte, Nießbrauch, Schenkung und Nachfolge.
- Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung, Vorsteuerabzug, Reverse-Charge, innergemeinschaftliche Sachverhalte und digitale Leistungen.
Steuerberatung für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen
Freiberufler, Freelancer und Solo-Selbstständige
Freiberufler und Freelancer benötigen eine steuerliche Betreuung, die schlank, digital und zugleich rechtssicher ist. Wir unterstützen bei der Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, bei der EÜR, der Umsatzsteuer, dem Betriebsausgabenabzug, dem häuslichen Arbeitszimmer, Reisekosten, Software-Abschreibung und der steuerlich geförderten Altersvorsorge.
GmbH, UG und wachstumsorientierte Unternehmen
Kapitalgesellschaften haben besondere Anforderungen: doppelte Buchführung, Jahresabschluss nach HGB, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Gesellschafterverträge, Geschäftsführer-Vergütung und mögliche vGA-Risiken. Wir begleiten Sie von der laufenden Buchhaltung bis zur strategischen Strukturierung.
Privatpersonen, Arbeitnehmer, Rentner und Vermieter
Auch bei privaten Steuererklärungen lohnt sich professionelle Unterstützung, wenn mehrere Einkunftsarten, Vermietung, Kapitalerträge, Abfindungen, Renten, Auslandssachverhalte, Unterhalt, außergewöhnliche Belastungen oder Erbschaften zu berücksichtigen sind.
Steuerberater in Berlin: Standort, Gewerbesteuer und Hauptstadt-Bezug
Als Steuerkanzlei mit Sitz in der Hauptstadt kennen wir die steuerlichen Rahmenbedingungen vor Ort. Wir betreuen Mandanten aus allen zwölf Berliner Bezirken – von Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg bis Pankow, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick – sowie aus dem Berliner Umland in Brandenburg. Dank digitaler Prozesse ist die Zusammenarbeit unabhängig vom Bezirk oder Wohnort möglich.
Gewerbesteuer in Berlin: Hebesatz und Belastung
Für gewerbliche Einkünfte ist der kommunale Gewerbesteuer-Hebesatz entscheidend. In Berlin beträgt der Hebesatz 410 % und gilt einheitlich für alle Bezirke. In Kombination mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % ergibt sich eine effektive Gewerbesteuerbelastung von rund 14,35 % des Gewerbeertrags. Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren vom Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 €; Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) zahlen dagegen ab dem ersten Euro Gewinn.
Standort-Tipp: Berlin liegt mit 410 % im Mittelfeld der Metropolen. Umlandgemeinden in Brandenburg weisen teils deutlich niedrigere Hebesätze auf. Bei einer Standort- oder Gründungsentscheidung prüfen wir die gewerbesteuerliche Wirkung – immer im Zusammenspiel mit Logistik, Anrechnung nach § 35 EStG und Gesamtsteuerquote.
Berechnen Sie Ihre Belastung vorab mit unserem Gewerbesteuerrechner.
Wann lohnt sich ein Steuerberater?
Ein Steuerberater lohnt sich immer dann, wenn steuerliche Risiken, komplexe Sachverhalte oder Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Die eigene Steuererklärung kann zwar in einfachen Fällen selbst erstellt werden. Sobald jedoch Unternehmen, Selbstständigkeit, Vermietung, Kapitalgesellschaften, Auslandssachverhalte oder hohe Steuerbelastungen hinzukommen, wird die professionelle Beratung regelmäßig wirtschaftlich sinnvoll.
Typische Fälle, in denen Beratung besonders wichtig ist
- Selbstständigkeit oder Gewerbebetrieb: Betriebsausgaben, Umsatzsteuer, Vorauszahlungen, Gewinnermittlung und Buchhaltung.
- GmbH oder UG: Jahresabschluss, E-Bilanz, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Gesellschafter-Geschäftsführer-Themen.
- Vermietung und Immobilien: Abschreibungen, Erhaltungsaufwand, anschaffungsnahe Herstellungskosten, Verkauf und Spekulationsfrist.
- Abfindung oder hohe Einmalzahlung: Fünftelregelung, Vorauszahlungsanpassung und Progressionswirkung.
- Finanzamtsbescheid oder Betriebsprüfung: Fristen, Einspruch, Begründung, Nachweise und Rechtsbehelfstrategie.
- Gestaltung vor Umsetzung: Umstrukturierung, Nachfolge, Schenkung, Kauf, Verkauf oder größere Investition.
Wichtig: Steuerberatung entfaltet den größten Nutzen, wenn sie vor einer Entscheidung erfolgt. Nachträgliche Korrekturen sind oft teurer, schwieriger oder rechtlich nicht mehr möglich.
Strategische Steuerberatung: mehr als die Abgabe der Steuererklärung
Steuerberatung besteht aus zwei Ebenen: der Erfüllung gesetzlicher Pflichten und der aktiven steuerlichen Gestaltung. Die Pflichtaufgaben sichern die steuerliche Compliance. Die Gestaltungsberatung prüft, wie Sie Ihre Steuerbelastung rechtssicher senken, Liquidität schonen und Risiken vermeiden können.
Typische Gestaltungsfragen
- Ist die aktuelle Rechtsform steuerlich und haftungsrechtlich noch passend?
- Sind Gewinnermittlung, Buchhaltung und Jahresabschluss steuerlich optimal vorbereitet?
- Können Investitionen durch Abschreibung, IAB oder Sonderabschreibung steuerlich sinnvoll geplant werden?
- Sind Verträge zwischen Gesellschafter und GmbH fremdüblich und dokumentiert?
- Wie lassen sich Steuerzahlungen durch Vorauszahlungsanpassung, Rückstellungen oder Verlustverrechnung steuern?
- Welche steuerlichen Folgen haben Immobilienverkauf, Betriebsaufgabe, Wegzug oder Vermögensübertragung?
Steuerliche Risiken frühzeitig vermeiden
Viele Steuerprobleme entstehen nicht durch bewusste Fehler, sondern durch fehlende Dokumentation, verspätete Reaktionen oder unklare Abgrenzungen. Besonders prüfungsanfällig sind Kassenführung, private Kfz-Nutzung, Leistungsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen, gemischt genutzte Wirtschaftsgüter, Scheinselbstständigkeit, Umsatzsteuer und die Trennung privater und betrieblicher Ausgaben.
- Kassenführung: formelle Mängel können zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO führen.
- Verdeckte Gewinnausschüttung: Risiko bei unangemessenen Verträgen zwischen GmbH und Gesellschafter.
- Betriebsaufspaltung: steuerliche Risiken bei Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen an eine Gesellschaft.
- Gewerblicher Grundstückshandel: Umqualifizierung privater Immobilienverkäufe in gewerbliche Einkünfte (3-Objekt-Grenze).
- Liebhaberei: Verlustaberkennung bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht.
- Fristversäumnisse: Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Schätzungen und Zwangsgelder vermeiden.
Steuererklärung 2025/2026: Fristen, Ablauf und Unterlagen
Wir erstellen Einkommensteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Feststellungserklärungen sowie die Anlagen für Vermietung, Kapitalerträge, ausländische Einkünfte und selbstständige Tätigkeiten.
Aktuelle Abgabefristen im Überblick
Die reguläre Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet ohne steuerliche Beratung grundsätzlich am 31. Juli 2026 (§ 149 Abs. 2 AO). Bei steuerlich beratenen Steuerpflichtigen verlängert sich die Frist für den Veranlagungszeitraum 2025 regelmäßig auf den 1. März 2027, weil der 28. Februar 2027 auf einen Sonntag fällt. Die durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz verlängerte Beraterfrist für den Veranlagungszeitraum 2024 endete bereits am 30. April 2026; ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gelten für Beratene wieder die regulären Fristen.
| Veranlagungszeitraum | ohne Steuerberater | mit Steuerberater |
|---|---|---|
| 2024 | 31. Juli 2025 | 30. April 2026 |
| 2025 | 31. Juli 2026 | 1. März 2027 |
| 2026 | 2. August 2027 | 29. Februar 2028 |
Hinweis: Fristen können sich bei Vorabanforderung, Land- und Forstwirtschaft, Fristverlängerung oder besonderen gesetzlichen Regelungen ändern. Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge (mindestens 25 € je angefangenem Monat, § 152 AO) und Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen.
Welche Unterlagen benötigen wir?
Für eine effiziente Bearbeitung erhalten Sie eine auf Ihren Fall abgestimmte Checkliste. Typische Unterlagen sind:
- Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen und Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen
- Nachweise zu Werbungskosten, Homeoffice, Arbeitszimmer, Fahrtkosten, Fortbildung und Reisekosten
- Belege zu Sonderausgaben, Versicherungen, Spenden, Kinderbetreuung und Unterhalt
- Nachweise zu außergewöhnlichen Belastungen, Krankheitskosten und Pflegekosten
- Unterlagen zu Vermietung und Verpachtung, Darlehen, Nebenkosten, Reparaturen und Abschreibungen
- Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Anlagenverzeichnis und Umsatzsteuerdaten bei Selbstständigen
- Steuerbescheide, Vorauszahlungsbescheide und relevante Schreiben des Finanzamts
Steuererklärung online mit ELSTER und persönlicher Betreuung
Die elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung erfolgt über die amtlich vorgesehenen Schnittstellen (ELSTER). Sie können Ihre Unterlagen digital bereitstellen und Rückfragen online klären. Dadurch reduzieren sich Bearbeitungszeiten, Medienbrüche und Nachforderungen.
- Digital: Belege und Unterlagen online bereitstellen.
- Geprüft: steuerliche Plausibilitätsprüfung vor Übermittlung.
- Transparent: Berechnung der voraussichtlichen Erstattung oder Nachzahlung.
- Fristensicher: Fristenüberwachung und rechtzeitige Abstimmung.
- Persönlich: steuerliche Rückfragen werden durch die Kanzlei geklärt.
Digitale Buchhaltung, EÜR und Jahresabschluss
Eine saubere Buchhaltung ist die Grundlage für belastbare Steuererklärungen, betriebswirtschaftliche Entscheidungen und eine erfolgreiche Betriebsprüfung. Wir unterstützen Sie bei der laufenden Finanzbuchhaltung, der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der EÜR und dem Jahresabschluss.
Digitale Finanzbuchhaltung
- Einrichtung effizienter Belegprozesse und digitaler Ablagestrukturen
- Kontierung laufender Geschäftsvorfälle nach SKR03 oder SKR04
- Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassenden Meldungen
- Abstimmung von Bank, Kasse, Forderungen, Verbindlichkeiten und Kreditkarten
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen für Liquidität, Gewinn und Steuerplanung
Jahresabschluss und E-Bilanz
Für bilanzierende Unternehmen erstellen wir den handelsrechtlichen Jahresabschluss, die steuerliche Überleitungsrechnung und die elektronische Übermittlung der E-Bilanz. Dabei prüfen wir insbesondere:
- Ansatz und Bewertung von Forderungen, Vorräten, Anlagevermögen und Rückstellungen
- Rechnungsabgrenzung, Leasing, Darlehen, Verbindlichkeiten und Eigenkapital
- Abschreibungen, Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträge
- Umsatzsteuerliche Abgrenzungen und Verprobung der erklärten Umsätze
- steuerliche Mehr- und Minderergebnisse gegenüber der Handelsbilanz
Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Freiberufler und kleine Unternehmen
Bei der EÜR ist die richtige zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben entscheidend. Wir prüfen unter anderem Betriebsausgaben, private Nutzungsanteile, Abschreibungen, Umsatzsteuer, nicht abziehbare Betriebsausgaben und die korrekte Übermittlung der Anlage EÜR.
Steuerberaterkosten: transparente Vergütung nach StBVV
Die Vergütung steuerberaterlicher Leistungen richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), sofern keine wirksame Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Maßgeblich sind je nach Leistung insbesondere Gegenstandswert, Gebührenrahmen, Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung der Angelegenheit und Haftungsrisiko (§ 11 StBVV).
Aktualisierung: Durch die 5. StBVV-Änderungsverordnung wurden die Wertgebühren mit Wirkung zum 1. Juli 2025 um rund 6 % angehoben. Aktuelle Berechnungen berücksichtigen die erhöhten Tabellenwerte.
Wovon hängen die Kosten ab?
- Art der Leistung: Steuererklärung, Buchhaltung, Jahresabschluss, Lohnabrechnung, Beratung oder Rechtsbehelf.
- Gegenstandswert: z. B. Einkommen, Umsatz, Bilanzsumme oder Arbeitslohn.
- Komplexität: Anzahl der Einkunftsarten, Auslandsbezug, GmbH-Strukturen, Immobilien oder Betriebsprüfung.
- Qualität der Unterlagen: digitale, vollständige und sortierte Belege reduzieren regelmäßig den Bearbeitungsaufwand.
- Beratungsbedarf: reine Deklaration ist anders zu bewerten als eine strategische Gestaltungsberatung (§ 21 StBVV).
Orientierung: typische Gebührentatbestände
- Erstberatung (Verbraucher): höchstens 190 € netto bei einem ersten Beratungsgespräch (§ 21 Abs. 1 Satz 2 StBVV); anrechenbar auf ein späteres Mandat.
- Einkommensteuererklärung: 1/10 bis 6/10 nach Tabelle A, zzgl. Gebühren für die Einkünfteermittlung (§ 24, § 27 StBVV).
- Lohnabrechnung: im gesetzlichen Rahmen des § 34 StBVV je Arbeitnehmer und Monat.
- Bescheidprüfung/Betriebsprüfung: Zeitgebühr nach § 13 StBVV.
Kosten kalkulieren: Mit unserem Rechner können Sie eine erste Orientierung zu möglichen Steuerberaterkosten erhalten. Die tatsächliche Vergütung hängt vom Einzelfall und vom konkreten Auftrag ab.
Steuerberatungskosten-Rechner
Dieser Rechner nutzt die neue StbVV ab 1.7.2025
Für die Zusammenstellung von typischen Steuerberatungskosten wählen Sie bitte:
Typische Kostenarten für:
Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten Steuerberatungskosten und Steuerberatergebühren.
Steuerberater, Steuersoftware oder Lohnsteuerhilfeverein?
Wer seine Steuererklärung nicht selbst machen möchte, hat grundsätzlich drei Wege. Die folgende Übersicht hilft bei der Einordnung:
| Kriterium | Steuerberater | Lohnsteuerhilfeverein | Steuersoftware |
|---|---|---|---|
| Zulässige Fälle | alle Einkunftsarten, Unternehmen, GmbH, Gestaltung | i. d. R. nur Arbeitnehmer, Renten, begrenzte Nebeneinkünfte | technisch alle, fachliche Prüfung liegt beim Nutzer |
| Gestaltungsberatung | ja, individuell | eingeschränkt | nein |
| Vertretung vor dem Finanzamt | ja, umfassend (§ 3 StBerG) | im Rahmen der Beratungsbefugnis | nein |
| Verlängerte Abgabefrist | ja (§ 149 Abs. 3 AO) | ja | nein |
| Haftung für die Erklärung | Berater | Verein | Nutzer |
Eine Steuersoftware kann einfache Fälle effizient unterstützen. Bei Selbstständigkeit, Unternehmen, Vermietung, Auslandsbezug oder Gestaltungsbedarf ersetzt sie jedoch weder die individuelle steuerliche Beurteilung noch die Vertretung gegenüber dem Finanzamt.
Erstberatung: steuerliche Klarheit für Ihre nächsten Schritte
In einer Erstberatung klären wir Ihre wichtigsten steuerlichen Fragen, ordnen Risiken ein und zeigen mögliche nächste Schritte auf. Typische Themen sind Steuererklärung, Selbstständigkeit, GmbH, Immobilien, Abfindung, Elterngeld, Nachfolge, Betriebsprüfung oder Finanzamtsbescheide.
- erste steuerliche Einschätzung Ihres Sachverhalts
- Hinweise zu Fristen, Unterlagen und Nachweisen
- Prüfung möglicher Gestaltungsoptionen
- Empfehlung für das weitere Vorgehen
Die steuerliche Erstberatung wird transparent abgerechnet. Für Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr gesetzlich auf höchstens 190 € netto begrenzt (§ 21 Abs. 1 Satz 2 StBVV) und auf ein späteres Mandat anrechenbar; bei Unternehmern und komplexeren Sachverhalten richtet sich die Vergütung nach Umfang und Vereinbarung.
Steuerberatung online: digital, sicher und persönlich
Viele steuerliche Themen lassen sich heute effizient online bearbeiten. Das spart Zeit, erleichtert die Belegorganisation und ermöglicht eine schnelle Kommunikation. Gleichzeitig bleibt die persönliche steuerliche Beurteilung entscheidend: Automatisierte Software ersetzt keine individuelle Prüfung durch einen Steuerberater.
Steuerrechner, Checklisten und Arbeitshilfen
Nutzen Sie ergänzend unsere Online-Tools und Arbeitshilfen für eine erste Orientierung. Die Rechner ersetzen keine individuelle Beratung, helfen aber bei der Vorbereitung von Entscheidungen und Gesprächen.
- Übersicht aller Steuerrechner
- Steuererstattung berechnen
- Steuertermine und Abgabefristen
- Downloads, Musterbriefe und Checklisten
- Steuerblog mit aktuellen Urteilen und Praxistipps
Häufige Fragen zur Steuerberatung in Berlin
Was macht ein Steuerberater?
Ein Steuerberater hilft bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten, erstellt Steuererklärungen, Buchhaltungen und Jahresabschlüsse, prüft Steuerbescheide, vertritt Mandanten gegenüber dem Finanzamt und berät zu steuerlichen Gestaltungen.
Wann sollte ich einen Steuerberater beauftragen?
Sinnvoll ist die Beauftragung insbesondere bei Selbstständigkeit, GmbH, Vermietung, mehreren Einkunftsarten, Auslandssachverhalten, Abfindungen, Erbschaften, Schenkungen, Betriebsprüfungen oder wenn Steuerbescheide geprüft werden sollen.
Kann die Zusammenarbeit komplett online erfolgen?
Ja. Viele Mandate können digital geführt werden. Unterlagen werden online bereitgestellt, Rückfragen werden elektronisch geklärt und Steuererklärungen werden über ELSTER elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.
Welche Frist gilt für die Steuererklärung 2025?
Ohne steuerliche Beratung endet die reguläre Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 grundsätzlich am 31. Juli 2026. Bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich die Frist regelmäßig auf den 1. März 2027 (da der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist).
Was kostet ein Steuerberater?
Die Kosten richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), soweit keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Entscheidend sind unter anderem Gegenstandswert, Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung der Angelegenheit und Qualität der Unterlagen. Für Verbraucher ist eine Erstberatung auf höchstens 190 € netto begrenzt (§ 21 StBVV).
Ersetzt eine Steuersoftware den Steuerberater?
Eine Steuersoftware kann einfache Fälle unterstützen. Bei komplexeren Sachverhalten ersetzt sie jedoch keine individuelle steuerliche Beurteilung, keine Gestaltungsberatung und keine Vertretung gegenüber dem Finanzamt.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Berlin?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Berlin beträgt 410 % und gilt einheitlich in allen Bezirken. Zusammen mit der Steuermesszahl von 3,5 % ergibt sich eine effektive Belastung von rund 14,35 % des Gewerbeertrags. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 €.
Kann ich Steuerberaterkosten von der Steuer absetzen?
Steuerberaterkosten sind absetzbar, soweit sie auf die Ermittlung von Einkünften entfallen (z. B. EÜR, Anlage V, betriebliche Buchhaltung) – als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Kosten für die rein private Sphäre der Einkommensteuererklärung (z. B. Mantelbogen, Sonderausgaben) sind dagegen grundsätzlich nicht abziehbar.
Wie wechsle ich den Steuerberater?
Ein Wechsel ist jederzeit möglich. In der Regel kündigen Sie das bestehende Mandat, erteilen dem neuen Berater eine Vollmacht und veranlassen die Herausgabe der Unterlagen. Wir unterstützen Sie bei der Übergabe und stimmen offene Punkte mit dem bisherigen Berater ab.
Was passiert bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung?
Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen – mindestens 25 € je angefangenem Monat (§ 152 AO). Zusätzlich drohen Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen und Zwangsgelder. Eine Fristverlängerung sollte rechtzeitig und mit triftigem Grund beantragt werden.
So läuft die Zusammenarbeit mit unserer Steuerkanzlei ab
- Mandatsanfrage: Sie schildern kurz, wobei Sie Unterstützung benötigen.
- Erste Einordnung: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang wir Sie sinnvoll unterstützen können.
- Unterlagencheck: Sie erhalten eine strukturierte Liste der benötigten Unterlagen.
- Digitale Bereitstellung: Belege und Dokumente werden sicher und nachvollziehbar übermittelt.
- Bearbeitung und Rückfragen: Wir prüfen die Unterlagen, klären offene Punkte und bereiten die Erklärungen oder Auswertungen vor.
- Besprechung: Sie erhalten eine verständliche Erläuterung der Ergebnisse, Steuerwirkung und Handlungsempfehlungen.
- Übermittlung und Nachbereitung: Nach Freigabe erfolgt die elektronische Übermittlung; anschließend prüfen wir den Steuerbescheid.
Kontakt: Sie möchten Ihre Steuererklärung, Buchhaltung oder Unternehmensstruktur steuerlich prüfen lassen?
Weitere Informationen: Steuerberatung Berlin | Steuererklärung | Buchhaltung | Jahresabschluss | Steuerberatungskosten
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Rechtsgrundlagen zum Thema: Steuerberatung
EStGEStG § 77 Erstattung von Kosten im Vorverfahren
EStR
EStR R 4.13 Abzugsverbot für Sanktionen
UStG
UStG § 22a Fiskalvertretung
UStG § 22e Untersagung der Fiskalvertretung
AO
AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände
AO § 80a Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden
AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen
AO § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs
AO § 348 Ausschluss des Einspruchs
AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände
AO § 80a Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden
AO § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen
AO § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs
AO § 348 Ausschluss des Einspruchs
UStAE
UStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 14.2. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 15.22. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
UStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 14.2. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 15.22. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
UStR
UStR 34. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStR 183a. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStR 213b. Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
KStR 5.11
AEAO
AEAO Zu § 30 Steuergeheimnis:
AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:
AEAO Zu § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide:
AEAO Zu § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs:
HGB
§ 285 HGB Sonstige Pflichtangaben
§ 314 HGB Sonstige Pflichtangaben
§ 319a HGB Besondere Ausschlussgründe bei Unternehmen von öffentlichem Interesse
§ 335 HGB Festsetzung von Ordnungsgeld
ErbStR 7.4
EStH 4.2.1 4.7 12.1 15.8.5
StbVV
§ 1 StBVV Anwendungsbereich
GewStH 3.8
KStH 8.1
LStH 19.3
ErbStH E.7.4.4 E.10.7
StBerG
§ 3 StBerG Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
§ 3a StBerG Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen
§ 5 StBerG Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
§ 10 StBerG Mitteilungen über Pflichtverletzungen und andere Informationen
§ 32 StBerG Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
§ 33 StBerG Inhalt der Tätigkeit
§ 43 StBerG Berufsbezeichnung
§ 44 StBerG Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“
§ 49 StBerG Rechtsform der Gesellschaft, anerkennende Steuerberaterkammer, Gesellschaftsvertrag
§ 50 StBerG Voraussetzungen für die Anerkennung
§ 50a StBerG Kapitalbindung
§ 51 StBerG Gebühren für die Anerkennung
§ 52 StBerG Urkunde
§ 53 StBerG Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“
§ 54 StBerG Erlöschen der Anerkennung
§ 55 StBerG Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
§ 60 StBerG Eigenverantwortlichkeit
§ 67 StBerG Berufshaftpflichtversicherung
§ 72 StBerG Steuerberatungsgesellschaften
§ 74 StBerG Mitgliedschaft
§ 80 StBerG Pflicht zum Erscheinen vor der Steuerberaterkammer
§ 86 StBerG Aufgaben der Bundessteuerberaterkammer
§ 86b StBerG Steuerberaterverzeichnis
§ 94 StBerG Vorschriften für Mitglieder der Steuerberaterkammer, die nicht Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte sind
§ 154 StBerG Bestehende Gesellschaften
§ 155 StBerG Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 156 StBerG Übergangsvorschriften aus Anlass des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 157a StBerG Übergangsvorschriften anlässlich des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
§ 158 StBerG Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
§ 161 StBerG Schutz der Bezeichnungen „Steuerberatungsgesellschaft“, „Lohnsteuerhilfeverein“ und „Landwirtschaftliche Buchstelle“
§ 164a StBerG Verwaltungsverfahren und finanzgerichtliches Verfahren
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