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Schutzklausel


Die Schutzklausel stellt sicher, dass die anpassungsdämpfenden Faktoren der Rentenanpassungsformel - der Nachhaltigkeitsfaktor und der Faktor für die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die gesetzliche Rentenversicherung und die private Altersvorsorge - trotz positiver Entwicklung der Löhne und Gehälter keine Verringerung des aktuellen Rentenwertes bewirken.

In diesem Fall bleibt der aktuelle Rentenwert in unveränderter Höhe bestehen, obwohl sich rein rechnerisch eine Minderung ergeben würde. Im Jahr 2009 ist die Schutzklausel auf den Fall sinkender Löhne ausgeweitet worden (siehe auch unter Rentengarantie). Die durch die Schutzklausel/Rentengarantie unterbliebenen Minderungswirkungen werden im sogenannten Ausgleichsbedarf erfasst und sind seit dem Jahr 2011 mit positiven Rentenpassungen zu verrechnen, indem die sich rein rechnerisch ergebenden Rentenanpassungen so lange halbiert werden, bis der Ausgleichsbedarf abgebaut ist.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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