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Regelbeitrag


Pflichtversicherte Selbstständige können unabhängig von ihrem Arbeitseinkommen grundsätzlich einen Regelbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Dieser Beitrag errechnet sich aus einem fiktiven Einkommen in Höhe der Bezugsgröße. Im Jahr 2013 beträgt der Regelbeitrag monatlich 509,36 Euro (West) beziehungsweise 429,98 Euro (Ost). Im Jahr des Beginns der selbstständigen Tätigkeit und in den drei folgenden Kalenderjahren können Selbstständige ebenfalls unabhängig vom tatsächlichen Einkommen nur den halben Regelbeitrag (254,68 Euro [West] beziehungsweise 214,99 Euro [Ost]) im Monat zahlen, wenn sie nicht auch für diese Zeit die Zahlung des Regelbeitrags beantragen.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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