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Höchstbeitrag


Beiträge zur Rentenversicherung dürfen nur in begrenzter Höhe gezahlt werden. Der Höchstbeitrag ist der Beitrag, der für einen Arbeitsverdienst zu zahlen ist, welcher der Beitragsbemessungsgrenze entspricht. Der Höchstbeitrag beträgt 2013 in den alten Bundesländern monatlich 1.096,20 Euro (Berechnung: 18,9 Prozent von 5.800 Euro) und in den neuen Bundesländern monatlich 926,10 Euro (Berechnung: 18,9 Prozent von 4.900 Euro). Der Wert in den neuen Bundesländern gilt nur für Pflichtbeiträge, weil für freiwillig Versicherte in den neuen Bundesländern der Höchstbeitrag nach "Westniveau" gilt.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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