Rentenlexikon
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Fremdrentenrecht
Seit Ende des Zweiten Weltkrieges sind Millionen Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler aus den Ländern Osteuropas in die Bundesrepublik Deutschland gekommen. Die Rentenansprüche dieser Personen regelt das Fremdrentengesetz (FRG) von 1960. Ziel des Fremdrentenrechts ist die Eingliederung der betroffenen Menschen in die gesetzliche Rentenversicherung. Es integriert einen genau festgelegten Personenkreis in die gesetzliche Rentenversicherung. Diese Personen werden grundsätzlich so gestellt, als ob sie ihr Erwerbsleben in Deutschland zurückgelegt hätten. Insbesondere sind anerkannte Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler in das Fremdrentenrecht einbezogen.