Rentenlexikon
Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ
Freiwillige Versicherung
Personen, die nicht versicherungspflichtig sind, haben grundsätzlich das Recht, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Beitragsbemessungsgrundlage im Monat ist – wählbar – jeder Betrag von der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage in Höhe von 450 Euro (siehe unter Mindestbeitrag) bis zur Beitragsbemessungsgrenze (siehe unter Höchstbeitrag).