Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Rentenlexikon

Rentenlexikon:ABDEFGHIKLMNOPRSTUVWZ

Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes


Auf Renten wegen Todes (Hinterbliebenenrenten) werden eigene Einkünfte des oder der Berechtigten angerechnet. Solche Einkünfte sind z. B. Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen), Erwerbsersatzeinkommen (z. B. Kranken- oder Arbeitslosengeld und Renten) und Vermögenseinkommen (z. B. aus Kapitalvermögen, Vermietung, Verpachtung). Auf Hinterbliebenenrenten, die nach "altem" Recht berechnet werden, und auf Waisenrenten an Waisen, die vor dem 1.1.2002 geboren sind, werden aus Vertrauensschutzgründen keine Vermögenseinkommen angerechnet.

Bei der Einkommensanrechnung wird nur ein Teil des Einkommens des Hinterbliebenen berücksichtigt. Für die Bestimmung des anzurechnenden Betrages wird von dem Einkommen zunächst - soweit geboten - ein pauschaler Abschlag gemacht, mit dem der Belastung mit Steuern und Sozialabgaben Rechnung getragen wird. Von dem so ermittelten "Nettoeinkommen" bleibt zusätzlich ein Freibetrag unberücksichtigt. Das danach verbleibende Einkommen des bzw. der Hinterbliebenen wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Gratis Steuertipps direkt in Ihr Postfach






Steuerberatung online

Nutzen Sie jetzt meine online Steuerberatung:



Empfehlungen:





Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


KI-Bot!

Willkommen beim Steuerbot (Beta-Version)!

Hallo! Der Steuerbot ist hier, um Ihre Steuerfragen kostenlos zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass der Steuerbot noch lernt und sich weiterentwickelt, daher kann es vorkommen, dass der Steuerbot nicht auf alles eine Antwort hat oder Fehler machen könnte. Aber keine Sorge, er gibt sein Bestes, um Ihnen so gut wie möglich zu helfen!


Wie kann Ihnen der Steuerbot helfen?

  • Allgemeine Steuerfragen: Stellen Sie Ihre Fragen und der Steuerbot gibt Ihnen Steuertipps.
  • Fragen zu Steuerabzügen: Der Steuerbot beantwortet auch Fragen zu spezifischen Steuerfreibeträgen etc.
  • Steuererklärung: Der Steuerbot beantwortet auch Fragen zur Steuererklärung.