Rentenlexikon
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Beitragszeiten
Beitragszeiten sind Zeiten, für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden oder als gezahlt gelten. Hierzu zählen sowohl Pflichtbeiträge als auch freiwillige Beiträge. Beitragszeiten sind die wichtigsten rentenrechtlichen Zeiten. Der Wert einer Beitragszeit wird nach Entgeltpunkten ermittelt: Beitragszeiten sind nicht nur Zeiten, in denen Beiträge an die bundesdeutsche Rentenversicherung gezahlt wurden, sondern auch solche, in denen an die Sozialversicherung der früheren DDR oder an die frühere reichsdeutsche Rentenversicherung gezahlt wurde. Zu den Pflichtbeitragszeiten gehören auch Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienstzeiten, seit 1992 Zeiten mit Entgeltersatzleistungen (z. B. Kranken- oder Arbeitslosengeld) und seit 1. April 1995 Pflegezeiten.