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Beitragsbemessungsgrundlage


Sie ist der Betrag, von dem Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen sind. Bei pflichtversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist die Beitragsbemessungsgrundlage das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, aus dem durch Multiplikation mit dem Beitragssatz der Beitrag berechnet wird. Die Beitragsbemessungsgrundlage ist gleichzeitig der Betrag, der im Versicherungsverlauf und in den Anlagen zum Rentenbescheid als versichertes Einkommen ausgewiesen ist und aus dem die Rente berechnet wird.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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